Der RKW Thüringen informiert
Wichtige Neuerungen in der Thüringer Beratungsrichtlinie
die Thüringer Beratungsrichtlinie wartet ab heute mit einigen positiven Änderungen auf. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie auf einen Blick zusammengefasst:
- Wegfall der maximalen Zuwendungshöhe von 15.000 Euro je Unternehmen – eine Förderung ist nun auch unproblematisch darüber hinaus möglich, eine maximale Fördersumme je Unternehmen exisitiert nicht mehr
- neben den bestehenden Beratungsschwerpunkten sind nun auch weitere individuelle Beratungsthemen umsetzbar, eine thematische Eingrenzung exisitert nicht
- ein vorfristiger Maßnahmebeginn ist möglich
- verkürzter Verwendungsnachweis (weitere Infos hierzu in Kürze)
Unabhängig von der Richtlinienänderung:
Junge Unternehmen, welche die BAFA Richtlinie "Förderung unternehmerischen Know-hows" vollständig ausgeschöpft haben, können die Thüringer Beratungsrichtlinie auch innerhalb der ersten beiden Geschäftsjahre in Anspruch nehmen. Sie wollen detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen der Thüringer Beratungsrichtlinie? Dann kontaktieren Sie uns einfach direkt, wir freuen uns auf Ihren Anruf. Ihre Ansprechpartner
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Ihr Team des RKW Thüringen